Kostenbeteiligungen

Was ist die gesetzliche Zuzahlung?

Die gesetzliche Zuzahlung trägt der Patient. Sie gilt für alle Hilfsmittel und beträgt 10% des Kassenpreises oder mindestens 5,00 Euro respektive maximal 10,00 Euro.

  • Liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor, wird die Zuzahlung auf Hilfsmittel angerechnet.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind befreit.
  • Orthopädische Hilfsmittel im Rahmen von Schwangerschaftsbeschwerden sind ausgenommen.

Die Aufzahlung tritt bei höherwertigen Produkten, als sie von der Krankenkasse bezahlt werden, in Kraft. Entscheiden Sie sich beispielsweise für teurere Einlagen oder Bandagen, bezahlen Sie die Differenz zwischen der Kostenübernahme und den tatsächlichen Kosten.

Der Eigenanteil ist der gesetzlich festgelegte Betrag, den Sie für ein Hilfsmittel aus eigener Kasse finanzieren. Dieser ist unabhängig von der gesetzlichen Zuzahlung und zusätzlich zu dieser zu entrichten; auch bei Vorliegen einer Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung.

Erwachsene:

  • Orthopädische Schuhe: 14,00 bis 76,00 Euro je nach Schuhtyp
  • Schuhe zur Stabilisierung oder über Orthesen: 76,00 Euro

Kinder:

  • Orthopädische Schuhe: 14,00 bis 45,00 Euro je nach Schuhtyp
  • Schuhe zur Stabilisierung, Korrektursicherung oder über Orthesen: 45,00 Euro

Interimsschuhe, Verbandschuhe sowie Fußteilentlastungsschuhe erhalten Sie ohne Bezahlung eines Eigenanteils. In diesen Fällen ist nur die gesetzliche Zuzahlung oder eine eventuelle Aufzahlung zu leisten.

 

Öffnungszeiten

Speisekorn, Geschäftsstelle, Rinteln

Rinteln

Weserstr. 11

Mo. - Fr.
9.00 - 13.00 Uhr
& 14.00 - 18.00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung

Tel. 0 57 51 / 96 70 20