Ärzteinformationen

Sehr geehrte Rezeptaussteller,

seit Kurzem haben sich bezüglich der Einlagenversorgung einige Änderungen ergeben. Dies betrifft hauptsächlich den Text der Verordnung auf den Rezepten. Diese haben wir als Anlage beigefügt.

Der Formabdruck ist nicht mehr für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen und somit ersatzlos gestrichen worden!
Bei Privat-Versicherten kann aber durchaus nach Ermessen des Arztes der Formabdruck verordnet werden.

Zusätzlich aufgenommen in dem Leistungskatalog ist die Verordnung von Schaleneinlagen bei Erwachsenen! Diese war vorher nur bei Kindern erlaubt.

Ich hoffe, mit dieser kleinen Information geholfen zu haben.

„Rückläufer“ von Krankenkassen und damit mehr Verwaltungsaufwand für uns als Dienstleister der Gesundheit werden minimiert/verhindert.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Speisekorn, Geschäftsstelle, Rinteln

Rinteln

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